@odysseus:, das ließe sich damit begründen, dass eine Funkanlage eben kein reines Notrufgerät ist, sondern ein mittlerweile doch recht komplexes Kommunikationsmittel. Es dient ja vielen Zwecken: Information, sozialer und technischer Kommunikation, ist wesentlicher Bestandteil des GMDSS und alles zusammen sowohl in der Sport- wie in der Berufsschifffahrt. Meiner Meinung nach gibt es gute Gründe, für dieses wichtige Instrument, sobald es an Bord ist, eine Qualifikation zwingend vorzuschreiben, damit es nicht durch falschen Gebrauch oder Missbrauch unbrauchbar wird. Ohne würde es wahrscheinlich auf allen Kanälen munter drunter und drüber gehen.
geht es bereits auf vielbefahrenen Revieren ja auch.....
Da wäre z.B.
* die Sache mit dem Fernmeldegeheimnis
* die korrekte Abwicklung von Notverkehr usw usw...
es reicht für den verantwortungsbewussten Skipper und seine Mitfahrenden eben nicht aus,
das UKW-Gerät nur als eine andere Art von Schmatzfone zu betrachten.
Was den scheinbewehrten Skipper nicht daran hindert muss,
seinen Mitfahrenden den roten Knopf und die notwendigen Kanäle mit Einstellung (Squelch etc) zu erklären.
Dafür hängt man u.a. einen Merkzettel neben das Gerät.... denn in der Not.... gilt kein Gebot !
Da darf und kann dann auch ein Unbescheinigter in den Ä'ther seine Notlage rufen....
Was aber nicht bedeutet, dass die Mitfahrenden mit den anderen Booten - auf dem 16er oder wichtigen nautischen Kanälen -
ihre Kochrezepte tauschen, Dates in Kneipen verabreden oder Tante Ernas News verbreiten.
Insofern kann ein Funkkurs nie schaden. Auch wenn man später sich selbst schlau macht bzw. rekapituliert.