Ich will keine Werbung machen (macht auch keinen Sinn, hab zwar inzwischen etliche Bootskäufer beraten, aber noch nicht eine Rechnung dafür geschrieben) aber alles was hier:
Information zum Nachweis der Einfuhrumsatzsteuer im Beitrag steht stimmt noch.
Um auf die Eingagsaussage einzugehen, nein eine explizite Rechtsgrundlage einen Versteuerungsnachweis für in der EU befindliche Boote verlangen zu können gibt es nicht. Es gibt kein "Lex-Privatyachten" warum auch. Es gilt das gleiche Recht für alle Gegenstände.
"Jeder" hat doch schon mal davon gehört, dass jemand Schwierigkeiten bekommen hat weil er mit ner teuren Photoausrüstung oder Golfequipment oder ner Tasche voller neuer Klamotten aus dem Urlaub zurückkam und im Flughafen vom Zoll kontrolliert wurde.
Das ist nichts anders, nur sinds keine Schiffe. Fliege ich z.B. nach Hongkong, wo (Unterstellung, weiß ich nicht) eine Kamera, die bei uns 4.000 EUR aufwärts kostet für die Hälfte zu haben ist und komme mit einem augenscheinlich neuen Gerät aus dem Urlaub zurück hat der Zoll einen sogenannten "Anscheinsbeweis" bzw. Anscheinsverdacht". Kann ich dann direkt vor Ort nicht nachweisen, dass es sich bei der Kamera um eine handelt, die ich schon hatte und aus der EU mit in den Urlaub genommen habe und jetzt halt wieder dabei habe, muss ich Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Zoll zahlen. Mit der gleichen Begründung des "Anscheinsbeweises" kann es dann auch bei Schiffen zur Zahlung kommen, nämlich dann, wenn ich keine entsprechenden Nachweise vorlegen kann.
Mit nem Schiff ist es nichts anders. Was Schiffe von den meisten anderen Waren unterscheidet ist eigentlich nur, dass sie ziemlich teuere Mobilien sind, so dass der Wunsch sich an der Stelle die Umsatzsteuer zu sparen entsprechend groß ist. Ich hatte z.B. auch schon einen Fall bei dem der Rat am Ende dahin ging das Schiff außerhalb der EU ausliefern zu lassen, die gewünschte Weltreise anzutreten und erst bei der Rückkehr ganz offiziell Umsatzsteuer zu entrichten, dann nämlich auf den Zeitwert und nicht auf den Neuwert.
Ich mag nicht das zig zig mal durchgekaute wieder von vorne anfangen, daher mache ich es kurz:
Andreas hat recht, da brauch ich nicht mehr viel zu sagen.
Das Inf3 ist ein EU-einheitliches Formular und wenn der Zollschlumpf das nicht kennt, spätestens sein Chef kennt es und den wird man dann ohnehin kennen lernen.
Ob man eine Ursprungsrechnung hat oder nicht ist in vielen Fällen völlig ohne Belang. Worauf es eigentlich ankommt ist nachzuweisen, dass das Schiff Unionswarencharakter (bis 05/2016 Gemeinschaftswarencharakter) erlangt und diesen seither nicht verloren hat.