Denn dort steht nicht das jemand dessen Güter verloren gehen auch noch für das Schiff und andere Güter haftet, sonder andere haften bei "Harvarie Grosse" zugunsten Ihrer geretteten Güter für die verlorenen.
So verstehe ich das auch. Wofür soll ich noch haften (außer meinen eigenen Verlust), wenn das ganze Schiff absäuft. Anders sieht es aus, wenn der Kapitän sich bewußt entscheidet und bestimmte Teile der Ladung, zu Gunsten der übrigen, aufzugeben. Dann steht die gerettete Ladung in Haftung gegenüber der aufgegebenen Ladung.
Noch anders sieht es aus, wenn Teil der Ladung verloren gehen (siehe Zoe), dann ist es ein Unfall, der nicht durch das Seerecht gedeckt ist und somit muß die übrige Ladung auch nicht haften. Schwierig wird es dann, wenn neben der verlorenen Ladung jetzt die Entscheidung getroffen werden muß, daß weitere Ladung aufgegeben werden muß (z.B. weil die Stabilität des Schiff beeinträchtigt ist). Dann tritt die Haverie Grosse wieder ein.
Aber gut, damit müssen sich dann Fachanwälte auseinandersetzen.
Gruß, christian