Hi,
die offizielle Quelle in NL ist diese hier:
Quelle
Da finden sich dann alle Informationen und weiterführende links die man so braucht.
Sowohl in der englischen als auch in der nl Fassung sind das "dringlichste" Aufforderungen, aber (noch) keine gesetzliche Anordnung.
Das mit den 10 Tagen ist wohl so zu verstehen, dass man für 10 Tage in Selbstquarantäne gehen sollte. Ist der Aufenthalt kürzer als die 10 Tage eben dann für die Dauer des Aufenthaltes. Die Niederländer werden nicht soweit gehen jeden zu einem Mindestaufenthalt von 10 Tagen zu verdonnern.
Weiterhin sind die hier geltenden Regelungen von Belang. Stichworte für die Suche sind Coronaschutzverordnung bzw. Coronaeinreiseverordnung jeweils für das Heimatbundesland zu ergoogeln.
Auch wenn man -so wie ich- Arbeiten für mehrere k€ über den Winter in Auftrag gegeben hat: Leider ist der Punkt, an dem man "Wirtschaftliche Tätigkeiten von für die NL von relevanter Wichtigkeit" (frei übersetzt) ausübt bei 500 k€ oder ab 5 Arbeitsplätzen gegeben (findet sich u.a. in der o.g. Quelle). Das muss man halt akzeptieren.
Grüße
Andreas