So isses!

Flaggenführung
- Frischling
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Die Definiton "Seeschiff" ist im Flaggenrecht (s.o.) exakt geführt. Von Sportboot sehe ich da nichts. Zumindest habe ich da nichts gefunden.
"Von Containerfrachter steht da nichts also muss das keine Flagge führen" ist das tatsächlich Deine Argumentation? -
Wer hat eigentlich diesen Trööt gestartet? Der soll sich mal sofort beim Schulleiter melden!
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Leute, ihr habt mich überredet
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Zu welchem Zweck sollte man sonst auch Sportschifferscheine erwerben können? Die würden dann ja für gar nichts nützen
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Ist Schiffen eine Sportart??
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Wie weiter oben bereits geschrieben: Dass das Recht, die deutsche Flagge zu führen, auch zugleich Pflicht ist, ergibt sich aus § 1 FlaggRG und der Formulierung "haben alle ...zu führen". Das ist eindeutig.
Aber führen heißt nicht zwangsläufig, die Flagge auch die ganze Zeit zu zeigen. Auch das steht im Flaggenrechtsgesetz - sie muss beim Ein- und Auslaufen in einen Hafen gezeigt werden - und dann halt je nach Revier und in speziellen Situationen. Auch die großen holen ihre Flaggen ein, wenn sie sich vom Land entfernt haben.
Olly: Nur Sportsschiffen, aber bestimmt auch bald olympisch.
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u welchem Zweck sollte man sonst auch Sportschifferscheine erwerben können? Die würden dann ja für gar nichts nützen
Oh, Öl ins Feuer, eine Scheindiskussion. Aber mit Sportschifferscheinen ist es wie mit Zitronenfalter. Der eine führt keine Schiffe und der andere faltet keine Zitronen.
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Danke an alle, besonders an Squirrel der alles im Rahmen gehalten hat und alle anderen die entweder hilfreich oder unterhaltsam waren
Ich werde mitteilen was es geworden ist (wenn ich mich traue)Handbreit
Michael -
Squirrel:
So ist es ganz richtig. Weil die Flagge zu den von Dir benannten Situationen gezeigt werden muss, jedoch nicht die ganze Zeit auf See, steht im Paragraf 1 wohl die etwas offenere Formulierung "haben ... zu führen". Damit ist es auch rechtlich in Ordnung, als Regattaschiff zeitweise ohne Adenauer zu fahren. Bei der Ausfahrt und Einfahrt müsste er dann eigentlich jeweils gesetzt sein - was in der Praxis allerdings kaum jemand macht. -
Ist Schiffen eine Sportart??
Ja, aber nur, wenn direkt über die Reling.
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exakt als sonstigen zur Seefahrt bestimmten Schiffe. Darunter fallen Sportboote.
Wo steht das, dass sie da auch drunter fallen? Du schlussfolgerst, aber ein Beleg für deine These mit Quellenangabe fehlt.
warum heißt es dann Sportbootverordnung und nicht Sportschiffverordnung...???
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Wo steht das, dass sie da auch drunter fallen?
Deduktion:Also lass uns mal in die nachgeordnete Flaggenrechtsverordnung schauen. Was steht da unter $ 15 Abs zum Flaggenzertifikat:
Quote
Für Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart nicht zur Seefahrt im Sinne des § 1 des Flaggenrechtsgesetzes bestimmt sind, kann ein Antrag auf Erteilung eines Flaggenzertifikats nicht gestellt werden.Für Sportboote kann man aber beim BSH eine Flaggenzertifikat erhalten, also fallen sie unter das Flaggenrechtsgesetz §1 und sind damit sonstige zur Seefahrt bestimmte Schiffe. q.e.d.
Natürlich kannst du das Anzweifeln und dem BSH wissen lassen das es widerrechtlich Flaggenzertifikate an Sportboote ausstellt. Die WAPO in MVP die ja gerne mal eine Ticket für falsche Flaggen austellt (siehe Parallethreads) mag sicher solche Diskussion ganz besonders. Du erzählst dann einen Wasserschutzpolizisten mit dreijähriger Ausbildung einschl. nautischen Patent wie der Hase im Flaggenrecht so läuft. Ich kann dir sagen die mögen das nicht wirklich- -
Warum ist das derzeit in aller Munde?
Sollten wir uns auch mal wieder ausführlich damit befassen? So als Einweisung für die Newbies und Auffrischung für die Oldies?
Seemannschaft: Typische Fehler bei der Flaggenführung, die teuer werden könnenDie richtige Flaggenführung auf Yachten ist durch Gesetze geregelt, zum Teil aber auch Brauchtum. Wer hier Fehler macht, riskiert ein Bußgeld. Wie es richtig…www.yacht.deFlaggenführung an Bord: Gute Seemannschaft oder gelebte Spießigkeit | SegelReporterIst die klassische Flaggenführung spießiger Traditionalismus oder Teil guter Seemannschaft? Einiges ist rechtlich vorgeschrieben, anderes beruht auf Respekt.…segelreporter.com -
Naja, da ich eher selten in deutschen Gewässern über Nacht in einem anderen Hafen bin braucht mich das ja nicht interessieren. In allen anderen Ostseeländern ist es egal wann die Nationale gesetzt oder auch nicht gesetzt ist. Die interessieren sich nur für die Gastlandflagge. Noch ein Grund mehr keinen deutschen Hafen mehr anzulaufen.
Und noch mal ne Frage: Wer hat denn jemals ein Bussgeld bezahlt für fehlerhafte Flaggenführung? Und bitte keine Beispiele wie jemand den ich kenne hat...
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Wer hat denn jemals ein Bussgeld bezahlt für fehlerhafte Flaggenführung? Und bitte keine Beispiele wie jemand den ich kenne hat...
Ich nicht und ich kenne auch niemanden persönlich. Auch nach 45 Jahren Segeln nicht.
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Ohne das Thema jetzt wirklich zu reaktivieren…
Ich habe bisher gedacht, dass deutsche Eigner immer dann eine ausländische Flagge führen (vermutlich über eine Gesellschaft im Ausland), wenn sie eine professionelle Crew an Bord haben, um das deutsche Arbeitsrecht und deutsche Tarife zu umgehen, vermutlich gar nicht mal aus Kostengründen, sondern auch aus Praktikablitätsgründen (Pausenzeichen, Urlaubsansprüche, SozV…).
Dieser Apekt wurde hier noch gar nicht genannt - liege ich falsch?
Grüße
Ralph
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Auf einem deutschen Segelboot? Wie viele deutsche Segelboote gibt es wohl die aus diesem Grund eine ausländische Flagge führen?
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Auch Ausbildungsfahrzeuge werden gerne mal ausgeflaggt, um u.a. die SeeBG zu umgehen.
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Naja... Weil die Yacht-Redaktion hier auch mitliest...?
Dort ist am 08.03. auch ein Artikel über Einhand-Flaggen aufgetaucht nachdem das hier ab dem 11.02. diskutiert wurde...
Selbst das BSU ließt hier ja mit und zitiert das Forum als Experten für Seegatten
Ist halt ein großes Forum und ein großer Teil unser aller Segel-Blase