Rettungsaktion nordwestlich Ålesund

  • Hi,


    jepp. Aber auch die anderen sind noch alle da. Nur das grüne, große Arbeitsboot nicht mehr. Aber das wird ja offenbar nun auch wieder eingefangen.
    Hat jedenfalls noch ´ne ordentliche Schlagseite.


    Grüße


    Andreas

  • in dem sollte aber besser alles gut gestaut sein...dazu die Massenträgheit, ob das Rigg das so gut überstanden hat, wird man später sehen....

    Handbreit
    paulemeier1

  • Ob der Eigner sein Boot (so, wie es jetzt auf dem Frachter steht) wieder bekommt, ist ja auch noch fraglich. Das Schiff und auch die Ladung wurden aufgegeben und somit unterliegt das alles dem Bergerecht.
    Ich hoffe vielmehr, daß der Eigner gut versichert war, dann wird der Wert der Yacht zumindestens ersetzt. Evtl. kann die Yacht beim Bergeunternehmen mit dieser Summe ausgelöst werden.
    Die Bergeunternehmen machen solche Aktionen nicht, wenn da nicht ordentlich etwas bei rauskommen würde. Und emotionale Bindungen lassen sich gut bezahlen.


    Sorry, ich sehe das ganze schon wieder viel zu nüchtern.


    Gruß, christian

    "Nach vorn geht mein Blick, zurück darf kein Seemann schau'n!" (La Paloma, Hans Albers)

  • Nö, warum?

    "Nach vorn geht mein Blick, zurück darf kein Seemann schau'n!" (La Paloma, Hans Albers)

  • Das Bergeunternehmen wurde durch den Reeder beauftragt. Die Bergung des Arbeitsbootes wurde durch dessen Besitzer besuftragt.


    Christian

    :flag_Norway:  Hilsen fra Norge :flag_Norway:

  • Versichern kann man alles, sogar einzelne Körperteile. Es immer nur eine Frage der Prämien.


    Bei einem Paketdienst wird relative pauschal versichert, aber dann auch nur bis zu einer gewissen Wertgrenze. Seefracht wird, wenn überhaupt, vom Auftraggeber versichert.


    Gruß, christian

    "Nach vorn geht mein Blick, zurück darf kein Seemann schau'n!" (La Paloma, Hans Albers)

  • und dann so nahe beim Heck und der Schraube....


    ......na wo denn sonst?


    Wenn es denn schon der Sprung sein musste, da nur dann an dieser Stelle der Mann hat alles richtig gemacht wie man sieht.


    Gruß Klaus

    Ab Windstärke zwölf gibt es keinen Atheisten mehr.( Helmut Gollwitzer)

  • Ob der Eigner sein Boot (so, wie es jetzt auf dem Frachter steht) wieder bekommt, ist ja auch noch fraglich. Das Schiff und auch die Ladung wurden aufgegeben und somit unterliegt das alles dem Bergerecht.


    Dadurch wurde die Verfügungsgewalt aufgegeben, nicht das Eigentum. Der Eingentüner hat damit grundsätzlich noch volle Handlungsfreiheit seines Schiffe, es entsteht aber ein Schuldverhältnis gegenüber dem Bergeunternehmen über den Bergelohn.. Und er kann das Bergegut solange einbehalten. Außerdem darf der Bergelohn den Wert des Boots nicht überschreiten. Hat das Boot nach Tagen auf See Schrottwert ist der Bergelohn entsprechend niedrig..
    Zudem wurde das Bergerecht schon vor Jahren erneuert. Hilfeleistung bei der Bergung des Schiffes und die klassische Bergung durch Dritte nach Aufgabe verschwimmt damit immer mehr. Heißt selbst wenn die Besatzung weiterhin an Bord bleibt und Hilfeleistung angenommen wird entsteht höchwarhschenlich ein Schuldverhältnnis. Drum hat ja der Eigentümer entsprechend durch Beauftragung dritter reagiert.

  • ...jetzt hat es gaklappt - die Bergungsmannschaft ist an Bord...


    Klasse, bisher eine bewundernswert ruhige Aktion.


    Christian

    :flag_Norway:  Hilsen fra Norge :flag_Norway:

  • Seefracht wird, wenn überhaupt, vom Auftraggeber versichert.


    Ich hatte mal einen Container Hilfsgüter nach Ostafrika verschiffen lassen. Da war es nicht nur so, dass ich eine extra Versicherung abschließen musste, wenn der Container überhaupt versichert sein sollte. Sondern auch, dass ich anteilig auch bei Schadfällen mit dem ganzen Schiff herangezogen würde. Bei einem Totalverlust wäre also nicht nur die Sendung verloren, sondern auch noch der Anteil fürs Schiff zu zahlen gewesen...

    Die Arche wurde von Laien gebaut; die Titanic von Fachleuten.

  • Sondern auch, dass ich anteilig auch bei Schadfällen mit dem ganzen Schiff herangezogen würde. Bei einem Totalverlust wäre also nicht nur die Sendung verloren, sondern auch noch der Anteil fürs Schiff zu zahlen gewesen...


    Wenn das kein Aprilscherz ist, wäre das ein Unding.

    „Unwissenheit erzeugt viel häufiger Selbstvertrauen als Wissen“,


  • Ich hatte mal einen Container Hilfsgüter nach Ostafrika verschiffen lassen. Da war es nicht nur so, dass ich eine extra Versicherung abschließen musste, wenn der Container überhaupt versichert sein sollte. Sondern auch, dass ich anteilig auch bei Schadfällen mit dem ganzen Schiff herangezogen würde. Bei einem Totalverlust wäre also nicht nur die Sendung verloren, sondern auch noch der Anteil fürs Schiff zu zahlen gewesen...


    Sorry aber das halte ich für Humbug... :smiling_face:
    Da hat man dich bestimmt genarrt.....

  • Moin,


    ist aber mit Abstrichen tatsächlich so.


    Schaut mal unter den Begriffen Haverie-Grosse und unter Haverei im Netz nach. Muss man hier jetzt nicht alles aufführen...

    Gruß Jürgen



    Ein Leben ohne Boot ist möglich, aber sinnlos.