Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, dann gilt ein Eintrag im Schiffsregister als Nachweis für die bezahlte Mehrwertsteuer.
Gilt das für jedes Schiffahrtsregister? Ich habe von meinem Vorbesitzer noch den "Schiffsbrief" (heisst das so?) aus dem
dänischen Schiffartsregister. Auch online kann man einsehen, das mein Schiff dort registriert war.
Ist das im Zusammenhang mit meinem Kaufvertrag als Nachweis anzuerkennen?