Dort unter Nr 8.4
Zitat
Wird bei der Zentralen Verwaltungsstelle die Ausstellung eines Sportsee- oder Sporthochseeschifferscheins gegen Vorlage sonstiger Befähigungsnachweise und Fertigkeitszeugnisse beantragt, wenn nicht bereits offensichtlich Zweifel an der Gleichwertigkeit bestehen, hat diese in Abstimmung mit den Lenkungs- ausschuss den Vorgang dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mit einem Gutachten der Gleichwertigkeit vorzulegen, damit das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung gegebenenfalls diese Nachweise und Zeugnisse im Sinne des § 12 Abs. 3 anerkennen kann.
Zu früh gegfreut, man müsste wohl bei der zentralen Verwaltungsstelle nachfragen.
Gehört habe ich das noch nie, und ich wäre auch überrascht, denn....
Das Ministerium lässt sich sicherlich von Fachleuten beraten, deren Hauptinteresse den Belangen der deutschen Marinewirtschaft und damit auch den Segelschulen gilt. Die finden ganz sicher einen Grund, warum es völlig absurd wäre, einen ausländischen Schein oder Prüfungsteile davon auf den SSS umschreiben zu lassen.... Das kostet ja Umsatz in D..