Sportbootkontrollen in MV, HH,HB, Nds. und SH

  • Verstärkte Kontrollen sind anscheinend notwendig.

    "Teilweise stellten die Beamten der Wasserschutzpolizei eine Geschwindigkeit von über 30 Knoten fest. Augenscheinlich überholte das Motorboot einige Motor- und Segelboote verkehrswidrig, der Abstand zu diesen betrug mitunter lediglich wenige Meter. Nach zirka einer Seemeile gelang es den Beamten, das Motorboot, welches mit insgesamt fünf Personen besetzt war, aufzustoppen. Der Schiffsführer gab an, unter Zeitdruck gestanden zu haben, da er eine Bekannte in der Innenförde abholen wolle."

    Aus Rücksicht auf zartbesaitete Menschen verzichte ich auf eine Kommentierung.


    "Der nächste Einsatz ließ nicht lange auf sich warten. Am Samstag fand vor Surendorf eine Segelregatta statt. Um 19:25 Uhr kam es nach dem Ende der Regatta zwischen zwei Sicherungsbooten zu einem Unfall. Die Führer der beiden Schlauchboote mit 50 PS Außenborder und Feststoffrumpf kollidierten nach bisherigem Ermittlungsstand offenbar durch Übermut mit hoher Geschwindigkeit. Dabei hob eines der beteiligten Schlauchboote ab und überfuhr das andere mit seinem 19-jährigen Bootsführer. Dieser erlitt dabei erhebliche Verletzungen. Der andere 23-jährige Bootsführer verbrachte ihn an Land. Der 19-Jährige kam ins Krankenhaus."

    Das löst sehr übles Kopfkino bei mir aus.

    Quelle: https://www.presseportal.de/bl…izei/l/schleswig-holstein

    Für jedes Problem gibt es eine Lösung, die einfach, klar und falsch ist.

  • Echt übel, aber wie hätten die beiden Fälle durch einen korrekt geführten dritten Hilfsstander vermieden werden können? :verstecken:

    Was hier teilweise beklagt wird, ist ja nicht, dass überhaupt kontrolliert wird, sondern dass sich die Amtsträger an bürokratischen Kleinigkeiten hochziehen (und diese auch mit Bußgeld belegen), die man auch mit einer freundlichen formlosen Belehrung erledigen könnte ("eigentlich brauchen sie dafür den dritten Hilfsstander; wenn wir Sie das nächste mal ohne erwischen, kostet das 20 €").


    Man kann sogar soweit gehen, zu beaupten, dass offensichtlich wegen der Kontrolle dieser Nichtigkeiten die wichtige Überwachung des Verkehrs leidet, wenn solche Fälle wie von Dir beschrieben passieren können :winking_face:


    Also Ja, gern Kontrollen auf überhöhte Geschwindigkeit, Alkohol, Zollvergehen etc., aber bitte nicht auf korrektes Setzen des Motorkegels, penible Flaggenführung oder mitführen der Frequenzzuteilungsurkunde. Wenn das nicht korrekt gemacht wird, schadet das nämlich genau keinem.


    Schöne Grüße,


    Roman

    A ship in a harbour is safe, but that is not what ships are built for !

  • In den letzten 2 Jahren sind wir nur 2x auf Bornholm besucht worden, gleich nach dem der Hafenmeister die Gebühren kassiert hatte... und der Polizei Bescheid gegeben hatte. Da gings aber nur um C19 - Papierkram.

    Die waren höflich und freundlich.

    1x gabs ein Zoll-Quiz vor Fehmarn per Funk. :rufan:

    Holt groß das Dicht ! dillen statt chillen !

  • Nö. Es ist wie im Straßenverkehr. Es wird zu schnell gefahren, weil man keine Kontrolle vermutet. Es wird besoffen und bekifft gefahren, zum Ethanol und THC wird nicht selten der ganze Inhalt des Bauchladens eines Dealers festgestellt. Weil es bisher immer gut gegangen ist. Wann fallen diese Menschen auf und werden gestoppt? Zugegeben, ab und zu auch wegen unsicherer Fahrweise. Viel häufiger, weil irgendein Lämpchen nicht funktioniert oder das Blinken vergessen wurde. Alle zwei, drei Wochen komme ich in eine Routinekontrolle. Meistens werde ich durchgewunken, ansonsten Papiere, Verbandskasten usw. vorzeigen. Dabei schnüffelt der Beamte, ob ich nach Alkohol rieche und schaut mir tief in die Augen. Das macht er nur, weil ich so tolle Augen habe. :grinning_face:

    Wenn der Jockel läuft und ein Segel ist gesetzt, wird der Kegel gesetzt. Wenn ich ankere, wird der Ball geheißt. Führerscheine, SRC und F.-Urkunde habe ich immer dabei. Und Flaggenführung ist für Segler nicht gerade Raketentechnik.

    Wenn ich ohne Ball vor Anker liege, die WaschPo vorbeikommt und ich die anraunze, dann muss ich mich über penible Beamte nicht aufregen.

    Also, bei Kontrollen tiefenentspannt bleiben.


    Für jedes Problem gibt es eine Lösung, die einfach, klar und falsch ist.

  • Ich glaube, wir reden aneinander vorbei.


    Mein Unmut richtet sich nicht gegen Routinekontrollen, bei denen man dann den/die betrunkene(n) erkennt und aus dem Verkehr zieht.

    Es geht mir um die Kleinigkeiten, die jeder irgenwann mal falsch macht (Du nd ich bestimmt auch), die aber keinem wehtun (Wer noch nie vergessen hat, seine Gastlandflagge auszutauschen, sein Portemonnaie mit dem Führerschein mit ins Auto zu nehmen oder die Posis bei Sonnenuntergang anzuknipsen, werfe den ersten Stein) und dann eben zu staatsgefährdendem Verhalten aufgeblasen werden, weil dem Beamten meine Nase nicht gefällt, oder er Aärger mit der Frau hat oder einfach nur ein überpingeliger Bürokrat ist.


    Zugegeben, das kommt nicht so oft vor. Meine Begegnungen mit der Polizeigewalt (an Land, auf See hatte ich die in D noch nicht) sind meistens von der angenehmeren Sorte (hier in NRW sind die aber auch extrem freundlich, wenn ich sie etwa mit Bayern vergleiche). Umsomehr muss ich den Kopf schütteln, wenn man denen freundlich entgegentritt (die machen ja auch nur ihren Job) und dann eine Demonstration in preussischem Beamtentum bekommt.


    Schöne Grüße,


    Roman

    A ship in a harbour is safe, but that is not what ships are built for !

  • Umsomehr muss ich den Kopf schütteln, wenn man denen freundlich entgegentritt (die machen ja auch nur ihren Job) und dann eine Demonstration in preussischem Beamtentum bekommt.


    Schöne Grüße,


    Roman

    Da stimme ich dir absolut zu. Nur das habe ich mit Polizisten noch nicht erlebt, allerdings mit anderen Bediensteten des öffentlichen Dienstes. Die bekommen immer eine zweite Chance, ich versuche mit denen ins Gespräch zukommen (habe ich was falsches gesagt oder geschrieben?). Wenn das nichts bewegt, Dienstaufsichtsbeschwerde. Zwar gilt hier das dreifache f (form-, frist- und fruchtlos), aber mir geht's dann besser.

    Für jedes Problem gibt es eine Lösung, die einfach, klar und falsch ist.

  • ...ins Gespräch zukommen (habe ich was falsches gesagt oder geschrieben?)

    Genau, das kann ja mal passieren. Z.B. bei nicht einfach zu verstehenden Vorschriften. Hier war der dritte Hilfsstander angesprochen, und da wäre vielleicht mal interessant, wie da die Regeln sind. Nach dem zoll-amtlichen Merkblatt Ziffer 2.1.a ist der Stander beim Einlaufen und Überschreiten der (deutschen) Seezollgrenze zu führen, aber nach 2.1.b sind Sportboote unter bestimmten Voraussetzungen von den "vorstehenden Verkehrsgeboten und -beschränkungen des § 2 Abs. 3 ZollVG befreit". Hm, in dem Fall ist also auch der dritte Hilfsstander nicht zu führen? Also nur in wenigen Situationen, die in diesem Trööt näher beschrieben werden, braucht es den Stander? Ich werde ggf. (künftig) vermutlich versuchen, falls die Situation es erlaubt, einmal freundlich auf das Merkblatt und wie ich es nach bestem Wissen verstanden habe hinzuweisen.

    Edited once, last by zenit: Schreibfehler berichtigt ().

  • zenit Vielen Dank für den Link. Mal sehen, was sich damit anstellen läßt.


    Gruß, christian

    "Nach vorn geht mein Blick, zurück darf kein Seemann schau'n!" (La Paloma, Hans Albers)

  • Ich werde ggf. (künftig) vermutlich versuchen, falls die Situation es erlaubt, einmal freundlich auf das Merkblatt und wie ich es nach bestem Wissen verstanden habe hinzuweisen.

    Erstmal vielen Dank für das Merkblatt, das kannte ich nicht. Geschrieben hat es anscheinen ein Beamter, der mindestens seit 40 Jahren beim Zoll ist und in der Freizeit ausschließlich mit Beamten verkehrt. :unamused_face: Anders kann ich mir dieses Deutsch nicht erklären. Es soll ja ein Merkblatt und nicht der Gesetzestext sein. Besser als Hinweisen ist es, das Merblatt mitzuführen.

    Also wenn ich diese "leichte" Kost richtig verstehe ist der 3. Hilfsstander tatsächlich nur erforderlich, wenn man zu verzollende Waren an Bord hat, wie mir schon vor vielen Jahren auf Borkum gesagt wurde.

    So habe ich es auch verstanden.

    Für jedes Problem gibt es eine Lösung, die einfach, klar und falsch ist.

  • Segeln kann ich gut. :thumb: Aber was z.T. ist denn der 3. Hilfsstander? :erschrocken:


    Ehrlich gesagt - ich kenne noch nicht mal den 1. oder 2. Hilfsstander. :verstecken:

    Ei jo

  • 120px-ICS_Repeat_Three.svg.png der 3. Hilfsstander

    ICS_November.svg.png November

    ICS_Charlie.svg.png Charlie

    Den dritten brauchst du nur, wenn du unverzolltes an Bord hast und ehrlich bist.

    Die beiden Signalflaggen sollte man dabei haben (Pflicht bei Charterbooten in D), damit signalisiert man Mayday.

    Es gibt auch so hübsche bunte Aufkleber mit dem Flaggenalphabet, die man im Cockpit neben dem Aufkleber Steuerbord=rechts(grün) Backbord=links (rot) platzieren kann.

    Für jedes Problem gibt es eine Lösung, die einfach, klar und falsch ist.

  • Alter Schwede, da brauch ich bei der nächsten Charter eine Verwaltungsassistentin.

    Bezugs- und Anschreibebuch

    Erklärung über die persönliche Habe der Besatzung

    Erklärung über die Schiffsvorräte

    Erklärung....

    :erschrocken:

    Holt groß das Dicht ! dillen statt chillen !

  • Ich hab das Merkblatt als pdf dem Lindner zugesandt, ihm ist der Zoll ja unterstellt, mit dem freundlichen Hinweis, er möge sich das mal ansehen, es sei m.E. in Sprache und Inhalt eines freien Landes unwürdig. Mal sehen, ob eine Reaktion kommt.

  • Also ich musste mal vor ein paar Jahren eine Zollerklärung in Dubrovnik von Italien kommend abgeben. Jetzt kein Kroatien-Bashing, das war nur weil dort am Zollkai das schöne, große Zollterminal für die Kreuzfahrtschiffe steht und gerade keine Kreuzfahrtschiff weit und breit zu sehen war. Die müssen ja auch was zu tun haben und freundlich waren die BeamtInnen. Bei allen anderen Zollstellen in Kroatien ging das immer ohne Zollerklärung wesentlich entspannter. Schön war damals die Frage - nachdem das Flaggenzertifikat schon ein paar Minuten gewendet und gedreht wurde: "Von welchem Staat wurde das ausgestellt?"


    So und jetzt zurück zum dritten Hilfsstander, die Q-Flagge hatte ich damals natürlich gesetzt.


    Gruß Ralf

  • Erstmal vielen Dank für das Merkblatt, das kannte ich nicht. Geschrieben hat es anscheinen ein Beamter, der mindestens seit 40 Jahren beim Zoll ist und in der Freizeit ausschließlich mit Beamten verkehrt.

    Das Thema ist ja auch nicht ganz einfach. Ich kann nämlich auch innerhalb der EU und der Zollgrenze zollpflichtig und meldepflichtig werden, wenn ich die Höchstgrenze von gewissen Gütern und Bargeld für Privatpersonen überschreite.


    Und das geht durchaus schnell. Bestes Beispiel wäre IMHO jemand der mal 20.000 Euro abhebt (um zum Beispiel in den NL ein Boot zu kaufen) und dann zurück nach DEU segelt. IMHO dritter Hilfsstander und Zollhafen wär angesagt, da er erklärungspflichtes Bargeld an Bord hat.


    Die Freimengen für Privatpersonen innerhalb EU:

    Regeln für die Mitnahme von Alkohol, Tabak und Bargeld innerhalb der EU sowie die Ausreise aus der EU bzw. die Einreise in die EU - Your Europe
    Reisen in der EU unter Mitnahme von Wein, Bier, Spirituosen und anderen alkoholischen Getränken sowie von Zigarren, Zigaretten und weiteren Tabakwaren bei…
    europa.eu

  • Oh je...

    Der externe Tank meines AB hat 12 l. Wenn ich über die Kanäle nach Stettin fahre, langt das nicht, und Tankmöglichkeiten gibt's unterwegs nicht.

    Für den Urlaub (Trailertransport in diesem Jahr) hatte ich zusätzlich zum Tank noch 20 l mit. Die habe ich immer noch im Boot, da nicht gebraucht.

    Ich brauche keine Therapie. Ich muss nur segeln.

  • Und das geht durchaus schnell. Bestes Beispiel wäre IMHO jemand der mal 20.000 Euro abhebt (um zum Beispiel in den NL ein Boot zu kaufen) und dann zurück nach DEU segelt. IMHO dritter Hilfsstander und Zollhafen wär angesagt, da er erklärungspflichtes Bargeld an Bord hat.

    Nö, denn das Bargeld bleibt in dem Fall ja in NL.

  • Nö, denn das Bargeld bleibt in dem Fall ja in NL.

    Und wenn das Geschäft nicht zustandekommt, es ging hier nur um ein Beispiel. Oder man Verkauft sein Boot dort, bekommt Bargeld über 10.000 Euro und segelt mit dem Kumpel zurück. Es geht darum, das es auch innerhalb der Zollunion Fälle geben kann, wo eine Deklarierung erforderlich ist. Drum ein Merkblatt nicht einfach zu schreiben ist.