Bußgeld bei veralteten Seekarten?

  • Da muss ich doch glatt mal nachfragen:


    Ein Segelkamerad hat mir letztes Wochenende erzählt, dass die WaSchPo empfindliche Bußgelder (140,- €)verhänge, wenn die Papier-Seekarten an Bord veraltet sind.


    Da ich die hauptsächlich wegen der besseren Übersichtlichkeit und als Backup mit mir rumschleppe, muss ich gestehen, dass das bei mir schon mal vorkommen kann.

    Weil es vermutlich mehreren so gehen wird, möchte ich das hier mal diskutieren.


    Hintergrund war wohl, dass eine Yacht vor Hooksiel in des Sperrgebiet gefahren ist, das da für die Errichtung des LPG-Terminals eingerichtet wurde. Als "Entschuldigung" brachte der Skipper vor, dass das ja gar nicht auf seinen Karten eingezeichnet wäre. Daraufhin dann das Bußgeld.


    Meine Interpretation ist ja, dass das Bußgeld für das Eindringen ins Sperrgebiet verhängt wurde. Ein so hohes Bußgeld für nicht berichtigte Karten fände ich etwas kleinlich...


    Weiß jemand näheres zur Bußgeldbewehrung von veralteten Seekarten?


    Schöne Grüße,


    Roman

    A ship in a harbour is safe, but that is not what ships are built for !

  • Ich würde auch vermuten, das es um das Befahren des Sperrgebietes geht.


    Sportboote (bis zu einer gewissen Größe) sind doch auch nicht ausrüstungspflichtig.

    ..Realität ist die Illusion, die durch Mangel an Alkohol entsteht....

    :confused_face: ... :prost: ... :smiling_face:

  • Sportboote (bis zu einer gewissen Größe) sind doch auch nicht ausrüstungspflichtig.

    Wenn gilt hier ja SOLAS V. "

    Charts and navigational publications: covering your route and area of operation, tide tables and nautical almanacs giving you advice on port/marina approaches, radio frequencies, times of weather and navigational warning broadcasts etc.

    " Für Sportboote > 7m.

    Wenn also in dem Vorfall oben keine oder keine aktuellen Karten an Bord waren - bleibt immer noch zu klären wie das Bußgeld zustande kam. Wenn es um fehlende Papierkarten ginge - das wird ja nicht gefordert.


    Also wird es schon um das Befahren an sich gehen.

  • Da habe ich doch gleich mal Dr. Google gefragt, der sagte im einen dass.... (bei Hanse Nautic.de)


    Pflichtausrüstung

    Papierseekarten müssen nach § 13 der Schiffssicherheitsverordnung grundsätzlich auf allen Schiffen, Yachten und Booten mitgeführt werden. Und sie müssen auf den neuesten Stand berichtigt sein. In der Berufsschifffahrt müssen dies amtliche Seekarten sein, in der Sportschifffahrt sind auch nicht-amtliche Ausgaben zulässig. Die in der Sportschifffahrt üblichen digitalen Seekarten und Kartenplotter dürfen Papierseekarten (die zugleich eine gute Übersicht über das Seegebiet geben) ergänzen, diese aber nicht ersetzen.


    Genauer nachgeschaut finde ich im Besagten Gesetz (Herausgegeben vom Bundesministerium für Justiz) § 13 SchSV - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)


    2.auf der Brücke stets folgende Unterlagen vorhanden sind:

    a)die für die jeweilige Seereise erforderlichen amtlichen Ausgaben von Seekarten und Seebüchern im Sinne von Abschnitt C.I.4 der Anlage 1; bei Sportbooten im Sinne der Sportbootführerscheinverordnung-See genügt es, wenn an Bord nichtamtliche Ausgaben mitgeführt werden,


    Über die aktualität konnte ich da aber nichts finden...

    Bisher ging ich auch davon aus das wir "nicht asrüstungspflichtig sind" und zwar nicht nur im speziellen Sinne der Amtlichkeit.

  • Hab ich noch nie gehört oder gelesen. Vor allem: was ist veraltet? Bereits alles, was nicht aus dem aktuellen Jahr stammt? Gilt das - wenn überhaupt - nur für Papier, oder auch für digitale Karten?


    Gruß, Manfred

  • Der Aussage zufolge wären nur Papierkarten relevant (ist ja klar, unsere Plotterkarten genügen ja nicht den amtlichen Anforderungen)

    Veraltet wären demnach 2-3 Jahre.


    Ich kann das auch nicht glauben, aber da gibt es so einiges, was ich nicht glauben kann und es passiert trotzdem...


    Schöne Grüße,


    Roman

    A ship in a harbour is safe, but that is not what ships are built for !

  • Es wurde ein Sperrgebiet befahren. Vor Antritt des Törns muß sich der Skipper über die Gegebenheiten des gepanten Segelgebietes aktuell informieren. Hat er nicht, er ist da rein gefahren. Naheliegende Frage nach aktuellen Seekarten. Die WaschPo hätte auch fraqgen können: Haben sie sich nicht über das Gebiet informiert?

    Wäre das in irgendeiner Weise geschehen wäre der Skipper ja nicht in`s Sperrgebiert gefahren.


    Mit aktueller Karte wäre der Fall vielleicht noch schlimmer, vorsätzliches Befahren des Sperrgebietes :oops:


    Gruß Odysseus

  • Da stellt sich mir die Frage, ob denn das Sperrgebiet nicht, wie üblich, gut sichtbar ausgetonnt ist.

    Ich hatte auch nur "Altpapier an Bord und meine P-Karte war auch nicht die Neuste, aber die Tonnen hat ich immer gefunden.

    Sich bei so eine Sache auf veraltete Seekarten zu berufen empfinde ich als dreist und das Bußgeld als viel zu niedrig.

    Besser wäre zusätzlich eine Nachschulung und der befristete Einzug des FS.

  • Moin,


    eine Strafbewehrung für veraltete Seekarten auf nicht ausrüstungspflichtigen Sportbooten wäre mir neu.

    Ich denke auch, der hat das Bußgeld für das Befahren des Sperrgebietes kassiert und ist einfach nur nicht damit durchgekommen, dass er das nicht wissen konnte, weil es auf seinen (veralteten oder nicht nachgepflegten) Seekarten nicht eingetragen war.

    Gruß
    Andreas

  • M.E. ist das Sperrgebiet schon deutlich erkennbar.


    Da es aber etwas hinderlich in der Ansteuerung von Hooksiel liegt, ist es schon verführerisch, da mal etwas zu schnippeln.

    Wir haben es im Sommer trotzdem umfahren, obwohl das einen Kreuzschlag mehr bedeutet hat.

    Aber grade jetzt, wo Infrastruktur (vor allem die für Gas) als gefährdet angesehen werden muss, halte ich das Schnippeln noch weniger für eine schlaue Idee.


    Und sich dann auf die alten Karten rausreden zu wollen, ist in der Tat dreist.


    OK, Ich resümiere mal hier die "Forumsmeinung": Veraltete Seekarten werden nicht mit Busgeld belegt, im vorliegenden Fall scheit das Busgeld für das Befahren des Sperrgebiets (zurecht) verhängt worden zu sein.


    Danke an alle, die etwas beigetragen haben!


    Schöne Grüße,


    Roman

    A ship in a harbour is safe, but that is not what ships are built for !

  • Anders als die Nordsee verändert sich die Ostsee wenig - nur an wenigen Stellen hat man sportbootgefährliche Steine hingeschüttet, die dann aber leider oft erst sehr spät oder gar nicht in den Karten vermerkt sind. Danach könnte man auch Karten aus den 90ern verwenden.


    Aber Sperrgebiete haben die Eigenschaft zu wachsen und sich zu vermehren.

    Ei jo

  • Danach könnte man auch Karten aus den 90ern verwenden.



    Bei mir werden sie zu Geschenkpapier, Weihnachte ist nahe.

  • Marinero,


    streu uns keinen Sand in die Klüsen!

    Solange Du Deinen Kahn nicht gegen Entgelt für den Kiestransport oder dergl. benutzt, gilt das für Dich nicht - und für den TO auch nicht und auch nicht für den Kollegen, der das Bußgeld kassierte und auch sonst für kaum jemanden hier im Forum - nochmals: WIR BETREIBEN KEINE AUSRÜSTUNGSPFLICHTIGEN SCHIFFE. Ist Dir gar nicht komisch vorgekommen, dass AMTLICHE Seekarten verlangt werden, die die allermeisten von uns seit der Prüfung zum SKS-Schein nicht mehr gesehen und schon gar nicht selbst gekauft haben?

  • 2.auf der Brücke stets folgende Unterlagen vorhanden sind:

    a)die für die jeweilige Seereise erforderlichen amtlichen Ausgaben von Seekarten und Seebüchern im Sinne von Abschnitt C.I.4 der Anlage 1; bei Sportbooten im Sinne der Sportbootführerscheinverordnung-See genügt es, wenn an Bord nichtamtliche Ausgaben mitgeführt werden,

  • Marinero,

    streu uns keinen Sand in die Klüsen!

    :O

    Solange wir keine Aussage von dem Herrn Wachtmeister persönlich haben, bleibt die Spekulation.

    Evtl., dass die das Strafmaß aus dem BVKatBin-See abgeleitet haben?

    Und auch wenn wir nicht ausrüstungspflichtig sind, war die veraltete Karte doch für das Befahren des Sperrgebiets ursächlich?

  • Eher die eigene Bequemlichkeit.

    Fahre doch mal unangemeldet durch das Sperrgeiet bei Putlos. Da dürfte der Frohsinn und die Heiterkeit kaum noch Grenzen kennen.

  • Oder komm auch nur in die Nähe des Sperrgebiets vor Roedby. Da wirst Du angefunkt, mit Androhung von 300,-€ Strafe, auch wenn Dein Kurs nicht in das Sperrgebiet führt, sondern nur knapp dran vorbei.


    Jörg