Da muss ich doch glatt mal nachfragen:
Ein Segelkamerad hat mir letztes Wochenende erzählt, dass die WaSchPo empfindliche Bußgelder (140,- €)verhänge, wenn die Papier-Seekarten an Bord veraltet sind.
Da ich die hauptsächlich wegen der besseren Übersichtlichkeit und als Backup mit mir rumschleppe, muss ich gestehen, dass das bei mir schon mal vorkommen kann.
Weil es vermutlich mehreren so gehen wird, möchte ich das hier mal diskutieren.
Hintergrund war wohl, dass eine Yacht vor Hooksiel in des Sperrgebiet gefahren ist, das da für die Errichtung des LPG-Terminals eingerichtet wurde. Als "Entschuldigung" brachte der Skipper vor, dass das ja gar nicht auf seinen Karten eingezeichnet wäre. Daraufhin dann das Bußgeld.
Meine Interpretation ist ja, dass das Bußgeld für das Eindringen ins Sperrgebiet verhängt wurde. Ein so hohes Bußgeld für nicht berichtigte Karten fände ich etwas kleinlich...
Weiß jemand näheres zur Bußgeldbewehrung von veralteten Seekarten?
Schöne Grüße,
Roman