Darf eine unbemannte Yacht ankern?

  • Moderboot

    Es geht doch gar nicht darum, was schief laufen kann.

    Dauerhaftes Ankern, wie bsp in Südkaribik teilw erlaubt.

    Der Weg ist das Ziel.
    Jeder Weg beginnt mit dem ersten Schritt.
    Jeder Alkoholismus mit einem ersten Glas.
    Jede Sucht mit einem ersten Mal.


    Jeden Abend ´nen Bier - Ganze Leben Alkoholiker


    Möge keiner sagen, er hätte es nicht gewußt...


    Cetero credo Putin esse delendum.

  • Hallo zusammen,


    ich verstehe nicht, warum es immer wieder so einen verschärften Ton gibt. Wir sind in einem Forum und denkt bitte an die Forumsregeln, an die sich alle halten sollten.

    Zu dem eigentlichen Thema.

    Ankern ist an erlaubten Stellen erlaubt, auch wenn man mal eine Nacht nicht da ist. Punkt.

    Hiermit wäre die eigentliche Frage schon beantwortet.

    Leider kommt dann das Wort "ABER".

    Darüber gab es auch schon viele Antworten. Jeder ist für sein Boot verantwortlich und wenn etwas passiert, hat jeder mit Konsequenzen zu rechnen.

    Egal ob er für andere Schäden aufkommen muss, oder seine Versicherung Schäden nicht bezahlt.


    Meine persönliche Meinung, ich habe schon in vielen Büchern und Fachzeitschriften Sachen gelesen, die vermeintlich totsicher waren und leider dann durch besondere Umstände richtig schief gelaufen sind.

    Mehr möchte ich dazu nicht schreiben, das wurde ja in einigen Beiträgen schon ausführlich getan.

    sdw :Laie_22:





    Auf`m Boot :segeln: ist wie zu Hause auf`m Sofa (Entspannung) :segeln:

  • Tja, und da zeigt sich eben das wir in einem Segelforum im Winter sind. Die eigentliche Frage interessiert nach kurzer Zeit nicht mehr, vor allem wenn sie schon beantwortet ist. :whistle2:

    Anderes Beispiel gleich nebenan Großserienyacht für Langfahrt? Auch da, Frage längst geklärt aber.....

    Ein Freund ist, wer Dich für gutes Schwimmen lobt, nachdem Du beim segeln gekentert bist.

  • ...Leisure 17 mit Seeklo ist ja schon sportlich. Wo soll das Platz finden?...

    Der Gedanke drängte sich mir auch schon auf. 17 Füße sind ja kaum länger als mein Zugvogel... Andererseits sollte dann das sichere Verankern kein großes Problem sein.


    Leisure 17 Spass Dass deine Bekannte ein Auge auf das Boot haben kann, ist gut. Aber was macht sie im Ernstfall, wenn der Anker nicht hält und der Kahn auf Drift geht? Im Dingi hinterher pullen und hinterm Dingi zurück schleppen?

    Edited once, last by Fischkopp11: Tippfheler korrigiert ().

  • Meine spontanen Gedanken zum Thema: Achte auf eine Versicherung. Und bei einer Haftpflicht sollte die Bergung auch ohne Gefährdung enthalten sein, sonst wird es schnell unangenehm. Außerdem natürlich auf die Einhaltung von Sperr- und Naturschutzgebieten. Dann kann man das Boot mit einem guten Ankergeschirr sicherlich als Trailerboot nutzen und gelegentlich mal ein paar Tage unter Beachtung von Wind und Strömung irgendwo vor Anker liegen lassen. Ob das jetzt in Kroatien oder an der Schleife ist, ist dann erstmal egal, glaube ich.

  • Mich machen immer schnell auftretende Wetterumbrüche, die oft nicht rechtzeitig vorhersehbar sind unruhig, nur für ein gutes Schiff mit ausreichendem Ankergeschirr an gutem Ankergrund und ausreichendem Abstand zu Hindernissen sollte ein längerer Landausflug kein Problem sein.


    Ich würde jedoch wenn möglich immer Nachbarlieger von einem längerem Landgang informieren, auch eine Ankerapp kann da ganz nützlich sein, genauso wie eine Telefonnummer von jemanden der helfen könnte sollte dein Schiff auf Fahrt gehen.

  • Na, an der Schlei kann man das ja aus jedem Klofenster sehen. Und Bescheid sagen. Sowas passiert auch den Großen: Im ungünstigen Wetter erwischte es "Aquarius", ein gestrandetes Wohnschiff.

    Beached

    Der Eigner hat es später selbst befreit.

    Näheres zum Schiff: Nemo

    Okay, eine Leisure 17 schiebt man einfach weg.... :winking_face:

    Ein Projekt wird leichter, wenn man einfach mal anfängt.

  • Die Schlei, fällt die nicht unter die Bischisstro? Da gibts bzw gäbe es irgendeinen Passus mit Stilliegen und Ankern und bis drei Tage. So oder so ruft man mit solchem Verhalten natürlich die auf den Plan, die suchen, ob sie nicht doch was finden. Jedenfalls würde ich meinen Lebensentwurf nicht auf die Möglichkeit gründen, dort unbegrenzt ankern zu können.

  • Na, an der Schlei kann man das ja aus jedem Klofenster sehen. Und Bescheid sagen. Sowas passiert auch den Großen: Im ungünstigen Wetter erwischte es "Aquarius", ein gestrandetes Wohnschiff.

    Beached

    Im Artikel selbst befindet sich aber folgender und hier für die Diskussion wichtiger Passus:

    Paragraph 32 der Seeschifffahrtsstraßenordnung liest sich dazu eindeutig: „Auf einem in der Nähe des Fahrwassers oder auf einer Reede vor Anker liegenden Fahrzeug oder außergewöhnlichen Schwimmkörper (...) muss ständig Ankerwache gegangen werden. Das gilt nicht für Fahrzeuge von weniger als 12 Metern Länge.“

    Viele Grüsse,

    Thomas

  • Im Artikel selbst befindet sich aber folgender und hier für die Diskussion wichtiger Passus:

    Paragraph 32 der Seeschifffahrtsstraßenordnung liest sich dazu eindeutig: „Auf einem in der Nähe des Fahrwassers oder auf einer Reede vor Anker liegenden Fahrzeug oder außergewöhnlichen Schwimmkörper (...) muss ständig Ankerwache gegangen werden. Das gilt nicht für Fahrzeuge von weniger als 12 Metern Länge.“

    Moin,


    Du hast den letzten Halbsatz unterschlagen:

    ..."auf den nach Paragraph 10 Absatz 4 bezeichneten Wasserflächen".


    Schaut man jetzt dort rein, wird auf WSA Bekanntmachungen verwiesen. Für die Schlei sind folgende Wasserflächen ausgewiesen:

    Wormshoefter Noor, nördlich 54 41 00 N

    Lindauer Noor, westlich 009 49 00 E

    Missunder Noor, südlich 54 31 44 N


    Im Umkehrschluss bedeutet es, dass auf allen anderen Wasserflächen auf der Schlei auch für Boote unter 12m eine durchgehende Ankerwache vorgeschrieben ist.


    Jörg

  • ich habe folgendes vor: Ich kaufe mir eine Leisure 17 mit Trailer um die 1000 Euro. (Frührentner) Weil dann kein Geld mehr da ist, lege ich die Yacht in eine Bucht der Schlei. Von da kann ich relativ gut ans Ufer kommen. Ich würde die Schaale dann schon mal ein paar Tage liegen lassen müssen. Wassertiefe ca. 1 Meter. Das ganze soll die komplette Saison stattfinden. Eine Freundin wohnt gleich um die Ecke und die kann bestimmt auch täglich mal ein Auge draufwerfen.

    Ok, klare Antwort (sie ist hier auch im Trööt bereits versteckt: Beitrag #35 :winking_face: )


    VERMUTLICH LEIDER NEIN oder bestenfalls: ES KOMMT DARAUF AN.

    Zunächst: die Schlei ist eine Seeschiffahrtstraße. Dort gilt also die SeeSchStrO.

    Gucken wir doch mal rein. Die SeeSchStrO sagt im Grundsatz: auf ankernden Schiffen hat eine Ankerwache an Bord zu sein.

    § 32 (4):

    (4) Auf einem in der Nähe des Fahrwassers oder auf einer Reede vor Anker liegenden Fahrzeug oder außergewöhnlichen Schwimmkörper sowie auf Fahrzeugen, für die nach Absatz 3 das Ankerverbot nicht gilt, muß ständig Ankerwache gegangen werden. Das gilt nicht für Fahrzeuge von weniger als 12 Metern Länge auf den nach § 10 Abs. 4 bezeichneten Wasserflächen.

    Sie macht also eine Ausnahme für Sportboote <12m (also Deine Leisure) auf bestimmten Wasserflächen. Gucken wir in besagten § 10 Abs. 4 - der gilt für Kleinfahrzeuge:

    § 10 (4) Auf den nach § 60 Abs. 1 als Anker- und Liegestellen bekanntgemachten Wasserflächen brauchen Fahrzeuge von weniger als 12 Metern Länge nicht die nach Regel 30 Buchstabe a, b oder c der Kollisionsverhütungsregeln vorgeschriebenen Sichtzeichen zu führen; Regel 30 Buchstabe e der Kollisionsverhütungsregeln bleibt unberührt.


    Ok, was sind "Anker- und Liegestellen" gem. § 60 Abs. 1? Diese hier:

    § 60 Abs. (1): Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt wird ermächtigt, die in den vorstehenden Vorschriften vorgesehenen Bekanntmachungen zu erlassen, wenn und soweit dies zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, zur Abwehr von Gefahren für die Meeresumwelt oder zur Verhütung von der Schifffahrt ausgehender schädlicher Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erforderlich ist. Die Bekanntmachungen sind im Bundesanzeiger zu veröffentlichen.


    Zugegeben, da steht nichts von Ankerplätzen. Was da steht ist, dass die Generaldirektion Wasserstraßen und Schiffahrt berechtigt ist, zu bestimmten Zwecken zusätzliche Bekanntmachungen zu erlassen. Zum Beispiel, wo Sportboote dauerhaft liegen dürfen und wenn ja, auf welche Weise und bei wem dies zu beantragen/zu registrieren ist.

    Finde heraus, ob Deine bevorzugte Bucht dazugehört. Erstes Indiz: Da liegen bereits Boote. Wenn da keine liegen, vergiss es. Wenn dort welche liegen, könnte es ein ausgewiesener Liegeplatz sein.

    EDIT: zu lange recherchiert.Kalkgrund war schneller... und hat die passenden Gebiete herausgefunden!

    Gruß
    Andreas

  • Im Umkehrschluss bedeutet es, dass auf allen anderen Wasserflächen auf der Schlei auch für Boote unter 12m eine durchgehende Ankerwache vorgeschrieben ist.

    Sure? Ich würde es eher so interpretieren, dass fernab von Reeden und Fahrwassern keine Wache erforderlich ist, auch nicht > 12m. Der Begriff" Ankerwache" taucht in SeeSchStrO und KVR nur ein einziges Mal auf - in dem oben angeführten Abschnitt, dass diese < 12m auf Reeden und in FW-Nähe nicht erforderlich ist. (Und natürlich entspricht es den Regeln guter Seemannschaft.)

    Insofern eher nein. Aber: Ich habe keinen Passus gefunden, nach dem ein ankerndes Boot keine Schallsignale geben muss (KVR, 35 g/j). Ob das mit Fernsteuerung geht? Hmm...


    P.S.: Und natürlich gilt die bereits erwähnte (#35) "Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs". Was mit der Leisure in der Schweiburg oder der kleinen Weser vielleicht noch geht, empfiehlt sich mit dem alten 20m-Kutter vielleicht nicht so sehr.

  • Moin,


    das Problem ist die Definition " in der Nähe von...". 100m, 1000m, 10.000m? Das ist nicht definiert.

    Da für die Schlei drei Gebiete ausgewiesen sind, gehe ich davon aus, dass für den Rest der Schlei "in der Nähe..." gilt.

    Im Zweifelsfall wird die Obrigkeit schon den TE aufklären, wenn er sein Boot vor Anker legt.


    Jörg

  • Was wir noch nicht angesprochen haben: möglicherweise muss dort eine Mooring beantragt werden oder eine andere Sicherung, z. B. ein Pfahl.
    Längeres und unbeaufsichtigtes Liegen vor eigenem Anker kommt mir so ungewöhnlich vor, dass ich schätzen würde: das genehmigen die nicht.

    Dass unbeaufsichtigtes Liegen an einigen Stellen erlaubt ist, heißt im Umkehrschluss ja nicht, dass dies ohne jede Anmeldung/Registrierung/Genehmigung und ohne Gebühren möglich ist.


    Gruß
    Andreas

  • Ich weis, daß wir früher in der Kopperbyer Bucht (Schlei) einen Bojenplatz hatten. Der kostete zu DM Zeiten 60 Mark im Jahr, wenn ich mich recht erinnere. Und eines Tages wurde dieser verboten. Ich war da aber noch Kind. In dem Schilfgürtel hatten die Anwohner übrigens einen illegalen Steg.

  • Jedes Boot darf überall da vor Anker liegen, wo es nicht ausdrücklich verboten ist (s. Seekarten, Veröffentlichungen, lokale Schilder usw. usf.)

    Jedes Auto darf überall abgestellt werden, wo es nicht ausdrücklich verboten ist (Privatgelände, an Verkehrsschildern, auf Kreuzungen, blablabla.)

    Wat müsst ihr euch denn so zoffen deswegen? Mooring ist doch wie ankern, nur eben bezahlt oder gemietet oder oder oder.

    Look in the Book. Das Studieren der Seeschiffahrtstraßenordnung erhöht die Urteilsfindung:

    Da steht wo Boote unter 12m ohne Sichtzeichen und Beleuchtung Ankern dürfen (§10) und wo keine Ankerwache gegangen werden muss (§32) und das es Reeden mit Zweckbestimmung gilt (§32), wo Sportboote wohl nicht Ankern dürfen, außer der Zweck sind Sportboote.


    Binnenschiffahrtstraßenordnung und die Verordnung Emsmündung und diverse Hafenverordnungen kann ja jemand anderer heraussuchen. Im Ausland wird wie in DEU für Sportboote die jeweilige nationale Regelung gelten, muss man halt vorher mal anschauen.