Danke für die harten Fakten aus dem Arbeitsschutz.
Zur Einordnung noch welche aus meinem Fachgebiet (Toxikologie): Diese "Maximalen ArbeitsplatzKonzentrationen" werden unter der Prämisse abgeleitet, dass der Arbeiter 8 h am Tag und 5 Tage die Woche exponiert wird. Unter diesen Bedingungen soll die MAK ein Berufsleben lang toleriert werden, ohne gesundheitliche Schäden zu verursachen.
Die Lösemittelbelastung (2-5 mal die MAK) kann man also aus toxikologischer Sicht als wenig bedenklich ansehen, wenn man nur einmal im Jahr drei Stunden sein Unterwasserschiff streicht (aber natürlich ist keine Belastung besser als eine geringe).
Bei den Schleifstäuben bin ich wesentlich unentspannter, weil die zum Teil (bei entsprechender Größe der Teilchen) in die oberen Atemwege und sogar (Teilchen < 3 µm) in die Alveolen gelangen können und sich dort ablagern...
Insofern halte ich die FFP2-Masken schon für sinnvoll, wenn man schleift (beim Streichen bin ich bei Jürgen, da reicht eine OP-Maske und eine Schutzbrille)
Schöne Grüße,
Roman