Ich lerne gerade für den SSS und bin beim Thema Abwassereinleitung nach MARPOL auf einen Widerspruch gestoßen:
Es gibt verschiedene Angaben zur Bagatellgrenze (ich nenne das mal so), d.h. ab welcher Grenze die Regeln überhaupt gelten.
Auf den Punkt gebracht: 10 Personen oder 15 Personen?
Habt Ihr eine Idee, was nun richtig ist?
Oder woher die 10er-Angabe (der ich weniger vertraue) kommt?
Gab es vielleicht mal ein update, so dass alte und neue Bagatellgrenze exisiteren?
Die beiden Grenzen und die Quellen dazu:
(A) Schiff mit 15 Personen zugelassen, 400 BRZ
Quellen:
(1) Lehrbuch: v. Haften, Schulz: Sportseeschifferschein. 7. Auflage. Delius Klasing Verlag, Kapitel 19, Absatz 14 und
(2) https://www.bsh.de/DE/THEMEN/S…t/MARPOL/marpol_node.html, im Abschnitt "Anlage IV ..." wird auf Einleitbedingungen zu Anlage IV (PDF, 32KB, Datei ist nicht barrierefrei) verlinkt. In der recht praktischen Übersicht wird oben "mit weniger als 400 BRZ, die für die Beförderung von mehr als 15 Personen zugelassen sind" angegeben. Auf der zweiten Seite wird für die Ostsee erneut diese Bagatellgrenze genannt.
(B) Schiff mit 10 Personen zugelassen, 200 BRZ
Quellen:
(11) Buch: Seemannschaft. Handbuch für den Yachtsport. 32., aktualisierte Auflage. Kapitel "Umweltschutz-Übereinkommen" auf Seite 762
(12) Buch: Herdam, Schulz: Übungen und Aufgaben Sportseeschifferschein. 4. Auflage.Delius Klasing Verlag, Übungsaufgabe 13.12, Seite 139. Frage: "d) Welche Auflagen gegen die Meeresverschmutzung bestehen für Sportfahrzeuge in der Ostsee?" Musterantwort u.a. "Schiffsabwässer dürfen nur bei Fahrzeugen, die bis zu 10 Personen zugelassen sind .... eingeleitet werden"
Anmerkung 1: Beim Abwasser unterscheidet MARPOL *nicht* nach Sondergebieten und sonstige, wenn es sich nicht um Fahrgastschiffe handelt (siehe o.g. pdf vom BSH)
Anmerkung 2: Es geht erst mal nicht um die erweiterte Regelung für die Ostsee.