MARPOL: unterschiedliche Angaben zur Bagatellgrenze bei Abwassereinleitung

  • Ich lerne gerade für den SSS und bin beim Thema Abwassereinleitung nach MARPOL auf einen Widerspruch gestoßen:


    Es gibt verschiedene Angaben zur Bagatellgrenze (ich nenne das mal so), d.h. ab welcher Grenze die Regeln überhaupt gelten.


    Auf den Punkt gebracht: 10 Personen oder 15 Personen?


    Habt Ihr eine Idee, was nun richtig ist?

    Oder woher die 10er-Angabe (der ich weniger vertraue) kommt?

    Gab es vielleicht mal ein update, so dass alte und neue Bagatellgrenze exisiteren?


    Die beiden Grenzen und die Quellen dazu:


    (A) Schiff mit 15 Personen zugelassen, 400 BRZ

    Quellen:

    (1) Lehrbuch: v. Haften, Schulz: Sportseeschifferschein. 7. Auflage. Delius Klasing Verlag, Kapitel 19, Absatz 14 und

    (2) https://www.bsh.de/DE/THEMEN/S…t/MARPOL/marpol_node.html, im Abschnitt "Anlage IV ..." wird auf Einleitbedingungen zu Anlage IV (PDF, 32KB, Datei ist nicht barrierefrei) verlinkt. In der recht praktischen Übersicht wird oben "mit weniger als 400 BRZ, die für die Beförderung von mehr als 15 Personen zugelassen sind" angegeben. Auf der zweiten Seite wird für die Ostsee erneut diese Bagatellgrenze genannt.


    (B) Schiff mit 10 Personen zugelassen, 200 BRZ

    Quellen:

    (11) Buch: Seemannschaft. Handbuch für den Yachtsport. 32., aktualisierte Auflage. Kapitel "Umweltschutz-Übereinkommen" auf Seite 762

    (12) Buch: Herdam, Schulz: Übungen und Aufgaben Sportseeschifferschein. 4. Auflage.Delius Klasing Verlag, Übungsaufgabe 13.12, Seite 139. Frage: "d) Welche Auflagen gegen die Meeresverschmutzung bestehen für Sportfahrzeuge in der Ostsee?" Musterantwort u.a. "Schiffsabwässer dürfen nur bei Fahrzeugen, die bis zu 10 Personen zugelassen sind .... eingeleitet werden"


    Anmerkung 1: Beim Abwasser unterscheidet MARPOL *nicht* nach Sondergebieten und sonstige, wenn es sich nicht um Fahrgastschiffe handelt (siehe o.g. pdf vom BSH)


    Anmerkung 2: Es geht erst mal nicht um die erweiterte Regelung für die Ostsee.

    Jörg

  • keene Ahnung. Ist ne gute Einführung in den Paragrafen-Dschungel der Ausnahmen :-O

    Vergiss nicht den ganzen HELCOM-Prozess zur Ostsee, der wird kaum in den Lehrbüchern erwähnt. Am besten mE bei Dreyer SBF+SKS Buch

    Ich hatte die tolle Prüfungsfrage (sinngemäß): In welchen Verordnungen udn Gesetzen werden Umweltvorschriften gemacht. Da zählt man sich echt einen auf mit den ganzen Änderungsverordnungen...


    Noch nen Link

    https://www.bsh.de/DE/THEMEN/Schifffahrt/Nautische_Informationen/Weitere_Informationen/Schifffahrtsvorschriften/Downloads_Schifffahrtsvorschriften/Nationale_Schifffahrtsvorschriften/Beilage_2020-03.pdf;jsessionid=B645A187AF94A30026AD0C77E1145800.live11313?__blob=publicationFile&v=2

    und im Überblick das Skript zum Umweltrecht im Seerecht von Prof.Ehlers

    https://www.jura.uni-hamburg.de/media/die-fakultaet/personen/ehlers-peter/skript/seerecht-skript-7-2014-07-04.pdf

  • Naja. Ich bin da auch durch - und im Zweifel hat der Originaltext der Vereinbarung recht, nicht irgendein (Fach-)Buch. Daher würde ich über die "10" nicht lange nachdenken. Annex 5 (letztes Update 2018) sagt klar "..>15" (https://www.imo.org/en/ourwork…ages/garbage-default.aspx).


    Und das ist doch genau einer der "Dafür"-Kriterien für den SSS : Sich z.B. mit den Grundlagen zu solchen Regeln zu beschäftigen. Es mag einiges zu entmüllen geben - aber KVR/SeeSch... und Marpol gehört m.M. nicht dazu...


    PS: Ich hab gut pupsen - durch Recht bin ich durchgefallen :mosking:

    So ein Schietwetter, es regnet ja gar nicht!

  • Naja. Ich bin da auch durch - und im Zweifel hat der Originaltext der Vereinbarung recht, nicht irgendein (Fach-)Buch. Daher würde ich über die "10" nicht lange nachdenken. Annex 5 (letztes Update 2018) sagt klar "..>15" (https://www.imo.org/en/ourwork…ages/garbage-default.aspx).

    Danke für Deinen Trost.

    Aber es ging hier um Abwasser, das ist in Annex 4, nicht 5 (Müll).

    Wichtiger Unterschied ist, dass beim Abwasser nicht nach Sondergebieten oder nicht (außer bei Fahrgastschiffen) unterschieden wird, beim Müll jedoch schon.


    Falls ich darauf geprüft werde schreibe ich halt "15 (nach MARPOL) / 10 (andere Literatur)". Wenn die Prüfer menschlich so sind, wie Prüfer sein sollten, wird das durchgehen. Und ggf. in der mündlichen Nachprüfung erörtert ...

  • Falls ich darauf geprüft werde schreibe ich halt "15 (nach MARPOL) / 10 (andere Literatur)". Wenn die Prüfer menschlich so sind, wie Prüfer sein sollten, wird das durchgehen. Und ggf. in der mündlichen Nachprüfung erörtert ...

    Ich würde das Schreiben was in MARPOL steht mit der Bemerkung das die einschlägige Sportbootliteratur zur Prüfungsvorbereitung und ggf. die internen Musterantworten der SSS Prüfung veraltet sind. Die MARPOL ändert sich ggf. schneller als die Auflagen der einschlägigen Prüfungliteratur. Deine von dir erst genannte Literatur ist inzwischen sechs Jahre alt, im Umweltrecht sind das Zeitalter.