Akzeptanz SBF See in Griechenland

  • Hallo zusammen,


    über die Führerscheinanforderungen in Griechenland findet man ja recht viel im Internet, allerdings weiß ich nicht, ob es am Ende auch so heiß gekocht wie gegessen wird?


    Wir haben für kommenden Sommer eine Hanse 458 ab Kos gechartert. Kann hier jemand über eigene Erfahrungen aus den letzten Jahren berichten?


    Ich habe einen 2006er SBF See und diesen letztes Jahr zur Karte umtauschen lassen.

    Benötige ich hierfür eine Übersetzung? Wie „offiziell“ muss diese sein?

    Benötigt meine Frau tatsächlich eine eidesstattliche Versicherung, dass sie das Boot im Notfall auch steuern kann?

  • Du solltest deinen Vercharterer fragen wie eng er das sieht. Eigentlich ist der SKS notwendig, da der SBF eben kein Küsten-SEGEL-Schein ist. Das wurde hier ja schon anderer Stelle thematisiert.


    Wenn ich meinen Schein vorzeigen musste war eine Übersetzung nie erforderlich. Ich habe allerdings immer meinen SHS und nicht den SBF (der bei mir noch die grüne Pappe ist) vorgelegt.

  • Nach den neuesten Richtlinien der griechischen Hafenbehörden muss der Skipper mindestens eines der folgenden Zeugnisse (oder ein gleichwertiges) besitzen, wie es das Gesetz verlangt:

    - ICC Segelschein. (bspw. SKS, SSS, SHS)

    - RYA Coastal Skipper Practical Course Zertifizierung.

    - ASA 104 Bareboat Cruising Zertifizierung.

    Falls der Skipper keine der oben genannten Zertifizierungen hat, ist es ihm nicht erlaubt, eine Yacht in Griechenland zu chartern.

    So wird es von den griechischen Behörden (Hafenpolizei) komuniziert und Deine Agentur bei der Du gebuch hast,

    sollte es auch genauso an seine Kunden weitergeben.


    Der Umtausch in die Karte war ein Fehler, da auf dem neuen Scheckkartenformat unter 10 Gültig für CWS.

    Dies ist für die Griechen irreführend, es bezieht sich nur auf das Gebiet der Binnengewässer. Es gibt kein CWS, sondern nur ein IWS.


    Fazit... Der SBF ist kein ICC Segelschein!


    Eine Übersetzung braucht man nicht und ja eine eidesstattliche Versicherung, falls Deine Frau keinen Schein hat ist erforderlich.

    Das Formular bekommst Du von Der Agentur zugesandt.

  • mr-ludi: ohne hier wieder so eine FS Diskussion lostreten zu wollen: ich persönlich habe in den letzten Jahren 25-30 mal in GR gechartert (11-13m SY). Ich habe SBF-See. Viele, die ich kenne das gleiche. Es gab nie, aber auch nie ein Ansatz einer Diskussion, weder mit einem Vercharterer, noch mit der Port Police.

    Soweit sogut,

    also - keep cool.


    Was du vermutlich meinst, ist eine (zwei) Besonderheit in GR.

    Sie verlangen für CHARTERyachten einen Co Skipper, der benannt sein muss, auch für die Port Police (das macht dann aber alles dein Vercharterer für dich). der Co-Skip muss "irgendeine Erfahrung" nachweisen, dass er mit dem Boot umgehen kann. In meinem Fall, wir waren nur immer zu zweit oder mit Tochter, war das meine Frau. Sie hatte (bevor sie den SBF-See machte) vor ewigen Zeiten einen Binnenschein gemacht, der wurde immer akzeptiert. Es genügt aber im Grunde auch eine Versicherung des Skippers, nicht deiner Frau!, dass sie soundsoviele Meilen mit dir gefahren ist und das Boot handeln kann.

    also - keep cool.


    Das Andere ist, dass, bei einer möglichen Kontrolle unterwegs oder an einem Stadtpier sich der Port Police Beamte an irgendeiner Formulierung in deutschen SBF-See stören könnte. Das ist zwar mittlerweile in Athen geklärt, interessiert aber u.U. den Beamten in Fourni wenig, die Chance, dass du den triffst ist aber gering. Aus diesem Grunde gibt es ein Musterschreiben der dt. Botschaft in Athen zweisprachig, dass du dann vorweisen kannst. Ich habe das leider bei meinen Papieren am Schiff. Sollte ich hier noch eine Kopie oder Scan finden, stelle ich es ein. Aber womöglich hat es ja noch einer hier....

    also - keep cool


    btw: ich habe früher ein paar mal von Kos oder Rhodos große Dodekanesrunden gemacht. Schöne Ecke, viel Spaß!

    Holger


    SV RUNAWAY (Catalina 34) - gerne mal anklopfen, wenn ihr mich irgendwann irgendwo seht . Ein (meist)kaltes Bier ist fast immer drin!

  • Das ist keine Frage des Vercharterers, sondern der griechischen Hafenbehörden.
    Der Vercharterer kann das aber mit den Behörden abklären, ob genehmigt wird oder nicht.

    Stimmt. Der Vercharterer mag ja vielleicht den SBF akzeptieren, aber bei einer Kontrolle ist die Charter dann ggfs. zu Ende. Wahrscheinlich dürfte der Vercharterer auch belangt werden. Außer er kennt den Neffen des Cousins des obersten Coastguard Chefs für die Region :winking_face:


    Holger.Erikson

    Das entsprechende Gesetz wurde erst letztes Jahr überarbeitet. Erfahrungen aus vergangenen Jahren sind daher nur bedingt übertragbar. Solange keine Erfahrungen aus der zweiten Jahreshälfte 2022 und später vorliegen, sollte man vom Worst-Case ausgehen.

  • nein, das ist nicht so. Bitte fangt doch nicht wieder diese unselige FS Diskussion an :winking_face:

    Holger


    SV RUNAWAY (Catalina 34) - gerne mal anklopfen, wenn ihr mich irgendwann irgendwo seht . Ein (meist)kaltes Bier ist fast immer drin!

  • Stimmt. Der Vercharterer mag ja vielleicht den SBF akzeptieren, aber bei einer Kontrolle ist die Charter dann ggfs. zu Ende.

    Bis zur Kontrolle kommt das erst gar nicht. Wenn die Hafenpolizei den Schein nicht akzeptiert bekommt

    die Charteryacht keine Genehmigung zum auslaufen.

  • mr-ludi, wenn ich das Dokument aus Athen finde schicke ich es dir als pn.

    Holger


    SV RUNAWAY (Catalina 34) - gerne mal anklopfen, wenn ihr mich irgendwann irgendwo seht . Ein (meist)kaltes Bier ist fast immer drin!

  • Danke für die ersten Antworten.


    SegelDirk : Welche Lösung empfehlt ihr euren Kunden?

    den SKS zu machen. Wir sende im übrigen VOR einer Buchung den Schein, wenn der Kunde nur den SBF

    hat, zum Vercharterer ein und bitten um Genehmigung bei der Port Police. Wenn wir

    dann grünes Licht bekommen, ist alles in trockenen Tüchern.

    Die grössten Probleme bereiten derzeit Athen und Lavrion!

  • Benötigt meine Frau tatsächlich eine eidesstattliche Versicherung, dass sie das Boot im Notfall auch steuern kann?

    Siehe Anhang


    Im gibt ausserdem noch eine SOLEMN DECLARATION, (Article 8 of Law 1599/1986) in der der Skipper erklärt...
    "The presented document is a valid sailing license issued by an authorized organization and I have the ability to Skipper the

    yacht. I am familiar with the limitation defined by my presented license and I will skipper the yacht according to those

    limitations."

  • Es wird also nicht die Gültigkeit eines deutschen Führerscheins generell, der Sprache, Form oder ausstellenden Behörde in Frage gestellt, sondern der Berechtigungsumfang SBF See vs. SKS?

    genau so ist es. Ein Motorboot in GR zu mieten mit dem SBF ist kein Problem.

    Für eine Segelyacht wollen die eine ICC Sail Certification wie den SKS usw.

  • Welche Alternativen zum SKS würden noch in Kombination mit dem SBF akzeptiert werden?

    hab ich doch oben schon geschrieben (bspw. SKS, SSS, SHS)


    - RYA Coastal Skipper Practical Course Zertifizierung. (KEIN DAYSKIPPER und auch kein kroatisches Boat Skipper - B)

    - ASA 104 Bareboat Cruising Zertifizierung.


    WARUM KLÄRST DU DAS NICHT MIT DEINER AGENTUR AB ???

  • Danke.

    Wie in allen Bereichen gibt es manchmal unterschiedlich (gute) Kenntnisstände zu Themen. Daher mache ich mich gerne etwas schlau, bevor ich meine Agentur darauf anspreche.