Also, sie, die Kanalbetreibungsverantwortlichkeitszuständigen, sind der Meinung, dass es wie bei den Autos ist. Wenn einer irgendwo oben gegen ballert, hat er Schuld. Nicht die Schilderaufstellungsverantwortlichen an den Schilderbrücken (z.B.), sondern der Fahrer, die Firma. Die die Fahrzeuge messen und auf die Straße schicken. Nicht die zuständige Behörde oder Verwaltung.
So müsse man es auch auf dem Kanal sehen. Letztendlich haben die Baggerstapler falsch gestapelt. Und sind heranzuziehen......
Beim LKW wäre immer der Fahrer und der Transporteur/ die Spedition mit einem Bußgeld dran. Hier gibt es vielleicht auch ein paar Bußgelder an Kapitän und co.. Wer aber am Ende die hohen Kosten zu begleichen hat, finde ich spannend: Hat der Kranhersteller eine Höhe angegeben, die nicht passt (kann ich mir kaum vorstellen, für den ich die Höhe ja ein wesentliche Auslegungs-Thema bei Kränen)? Hat der Eigentümer des Krans bei Ausfüllen der Papiere in die falsche Typenliste seiner vielen Kräne geschaut? Hat die Spedition einen Übertragungsfehler gemacht? Hat der Mann auf'm Schiff zu wenig Ballastwasser gebunkert? ... Mit der Antwort werden wir wohl warten müssen.
Volker