gesetzliche Sachmängelhaftung zu unserem Ungunsten zu beschränken
Bin jetzt kein Jurist, aber kann ein gewerblicher Verkäufer die gesetzliche Sachmängelhaftung überhaupt einschränken?
Bei Gelcoat, Lacken etc geht es ja um das, was möglich und üblich ist. Wenn es also de facto nicht möglich ist ein Boot ohne Risse im Gelocoat zu produzieren, dann kann man sich nicht darauf berufen sondern nur darüber verständigen, in welchem Spielraum das ganze stattfinden. Und ihr müsste entscheiden ob ihr bereit seid, diesen Spielraum zu akzeptieren. Der ist bei einem Billigheimer sicher größer als bei einer Superluxusyacht. Viko bezahlen wollen, aber Solaris haben wollen geht halt nicht.
Aber wie schon mehrfach angesprochen: darüber reden und sich verständigen hilft. Den Entschluss zum oder Rücktritt vom Kauf würde ich davon nicht alleine abhängig machen.